Das Wetter kann lei­der kei­ner beeinflussen.
Jedoch kön­nen wir für einen sta­bi­len Aufbau sor­gen, sodass bspw. bei Sturm mög­lichst kein Schaden vom Gerüst aus­geht. Bei Schäden ver­ur­sacht durch Wetterlagen, die als höhe­re Gewalt ein­ge­stuft wer­den, haf­tet meist die Versicherung des Bauherren. Hier bit­te auf aus­rei­chen­den Versicherungsschutz ach­ten, da der Gerüstbauer bei ord­nungs­ge­mä­ßem Aufbau des Gerüstes aus der Haftung ist.
Sollten Sie Ihr Bauvorhaben vor Wettereinflüssen schüt­zen wol­len, könn­ten unse­re Wetterschutzdächer für Sie inter­es­sant sein. Hierbei wird das Bauvorhaben ein­ge­haust und vor Regen und extre­mer Kälte geschützt. Ein Arbeiten, selbst bei win­ter­li­chen Verhältnissen ist möglich.

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