Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt pri­va­te und gewerb­li­che Bauherren vor finan­zi­el­len Schäden, die durch Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden auf der Baustelle ent­ste­hen – etwa durch her­ab­fal­len­de Bauteile, unge­si­cher­te Gruben oder unzu­rei­chen­de Absperrungen.

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