Als Bauherr haften Sie privat und unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn durch Ihr Bauprojekt Dritte zu Schaden kommen. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Kosten und schützt Sie vor ruinösen Forderungen.
von Kolb-Geruestbau | Mai 30, 2025
Als Bauherr haften Sie privat und unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn durch Ihr Bauprojekt Dritte zu Schaden kommen. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Kosten und schützt Sie vor ruinösen Forderungen.
Gerüstbau Meisterbetrieb Kolb
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Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2025 erstellt.
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Stand: 11. Juni 2026