Als Bauherr haf­ten Sie pri­vat und unbe­grenzt mit Ihrem gesam­ten Vermögen, wenn durch Ihr Bauprojekt Dritte zu Schaden kom­men. Die Bauherrenhaftpflicht über­nimmt in sol­chen Fällen die Kosten und schützt Sie vor rui­nö­sen Forderungen.

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