Oft gestellt Fragen zu Gerüsten

Kein ergeb­nis.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt pri­va­te und gewerb­li­che Bauherren vor finan­zi­el­len Schäden, die durch Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden auf der Baustelle ent­ste­hen – etwa durch her­ab­fal­len­de Bauteile, unge­si­cher­te Gruben oder unzu­rei­chen­de Absperrungen.

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Warum ist eine Bauherrenhaftpflicht so wichtig?

Als Bauherr haf­ten Sie pri­vat und unbe­grenzt mit Ihrem gesam­ten Vermögen, wenn durch Ihr Bauprojekt Dritte zu Schaden kom­men. Die Bauherrenhaftpflicht über­nimmt in sol­chen Fällen die Kosten und schützt Sie vor rui­nö­sen Forderungen.

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Wer braucht eine Bauherrenhaftpflicht?

Jede Person oder Firma, die ein Bauvorhaben plant oder durch­führt – egal ob Neubau, Umbau, Anbau oder Sanierung. Auch bei klei­nen Projekten wie Garagen oder Carports ist der Abschluss sinnvoll.

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Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Typische ver­si­cher­te Schäden sind:

  • Verletzungen von Passanten durch her­ab­fal­len­de Gegenstände
  • Schäden an Nachbargebäuden durch Bauarbeiten
  • Schäden durch man­gel­haf­te Absicherung der Baustelle
  • Prüfung unbe­rech­tig­ter Ansprüche (pas­si­ver Rechtsschutz)
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Was ist nicht versichert?

Nicht abge­deckt sind z. B.:

  • Eigenschäden (z. B. Schäden am eige­nen Gebäude)
  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch nicht geneh­mig­te Bauvorhaben
  • Reine Bauverzögerungskosten
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Wie lan­ge gilt die Versicherung?

Die Bauherrenhaftpflicht gilt in der Regel für die gesam­te Bauzeit, meist maxi­mal 12 bis 24 Monate. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich.

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Wie hoch soll­te die Versicherungssumme sein?

Empfohlen wer­den min­des­tens 3 bis 5 Millionen Euro pau­schal für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Viele Versicherer bie­ten auch höhe­re Summen an – je nach Projektgröße.

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Was kos­tet eine Bauherrenhaftpflicht?

Die Kosten hän­gen ab von:

  • der Bausumme (z. B. 100.000 € oder 500.000 €)
  • dem Umfang des Bauvorhabens
  • der gewünsch­ten Versicherungssumme
  • Typische Beiträge: ab 50 bis 300 € ein­ma­lig für klei­ne­re Bauvorhaben.
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Gibt es Alternativen zur Bauherrenhaftpflicht?

Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung mit Bauherren-Einschluss hat, ist unter Umständen mit­ver­si­chert – jedoch oft nur bis zu einer bestimm­ten Bausumme (z. B. 50.000 €). Eine sepa­ra­te Bauherrenhaftpflicht ist in den meis­ten Fällen sinn­vol­ler und sicherer.

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Wie schlie­ße ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Ganz ein­fach: Bei einem Versicherungsanbieter Ihrer Wahl oder über einen Versicherungsmakler. Dafür benö­ti­gen Sie:

  • Geplante Bausumme
  • Bauzeitraum
  • Beschreibung des Vorhabens
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Was muss ich nach Abschluss der Versicherung beachten?
  • Sicherungsmaßnahmen ein­hal­ten (z. B. Baustellenabsperrung, Warnschilder)
  • Änderungen am Bauvorhaben mel­den (z. B. Verlängerung, Bausummen-Erhöhung)
  • Unfälle sofort melden
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Fragen zu Gerüsten

Wie viel kos­tet ein Gerüst pro Quadratmeter?

Kunden wol­len meist eine schnel­le Preisindikation für Ihr Projekt. Aber ein fai­res Angebot ohne Nachträge für Unvorhergesehenes soll­te wich­ti­ger sein.
Leider hängt der Preis sehr davon ab, wie lang der Anfahrtsweg ist, wie die Gegebenheiten beim Bauvorhaben sind, ob man lan­ge Transportwege zwi­schen Aufstellort und Parkmöglichkeit des LKW hat. Ob man ebe­ne Flächen zum Einrüsten hat oder ob das Gebäude sehr ver­win­kelt ist. Grünzeug, wel­ches das Aufstellen des Gerüstes ver­hin­dert ist auch ein Preisfaktor. Wir fah­ren des­halb aus­nahms­los jedes Bauvorhaben vor­her an und erstel­len dar­auf­hin ein fai­res Angebot, bei dem alle Faktoren berück­sich­tigt sind.

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Brauche ich eine Genehmigung für das Gerüst?

Sollte sich das Gerüst auf einer öffent­li­chen Verkehrsfläche außer­halb eines Privatgrundstücks befin­den, dann ja. Unser Gerüstbaubetrieb ist befugt Genehmigungen bei der Stadt zu beantragen.

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Kümmert ihr euch um Absperrungen und Verkehrssicherung?

Selbstverständlich. In Absprache mit der Gemeinde wer­den Auflagen umge­setzt und überwacht.

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Wie lan­ge darf das Gerüst ste­hen bleiben?

In der Regel bie­ten wir wie folgt an: Gerüst inkl. Vorhaltung von X Wochen. Die Vorhaltung ist die Dauer der Standzeit, wel­che inklu­si­ve ist. In der Regel sind das 4 Wochen.
Bei Ablauf der Vorhaltung kom­men wir nicht auto­ma­tisch und bau­en das Gerüst ab. Es bedarf einer Freimeldung Ihrerseits per Telefon oder Email.
Sollte das Gerüst län­ger als die ver­ein­bar­te Vorhaltezeit benö­tigt wer­den, fällt Miete an. Diese wird je ange­fan­ge­ne Woche berech­net und endet mit Ihrer Freimeldung.

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Bietet ihr auch Spezialgerüste oder Sonderlösungen?

Ja! Nach einem vor Ort Termin kann es an die gemein­sa­me Planung gehen. Als Meisterbetrieb mit der nöti­gen Erfahrung ste­hen wir mit unse­rer Expertise zur Verfügung.

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Was pas­siert, wenn das Wetter schlecht wird.

Das Wetter kann lei­der kei­ner beeinflussen.
Jedoch kön­nen wir für einen sta­bi­len Aufbau sor­gen, sodass bspw. bei Sturm mög­lichst kein Schaden vom Gerüst aus­geht. Bei Schäden ver­ur­sacht durch Wetterlagen, die als höhe­re Gewalt ein­ge­stuft wer­den, haf­tet meist die Versicherung des Bauherren. Hier bit­te auf aus­rei­chen­den Versicherungsschutz ach­ten, da der Gerüstbauer bei ord­nungs­ge­mä­ßem Aufbau des Gerüstes aus der Haftung ist.
Sollten Sie Ihr Bauvorhaben vor Wettereinflüssen schüt­zen wol­len, könn­ten unse­re Wetterschutzdächer für Sie inter­es­sant sein. Hierbei wird das Bauvorhaben ein­ge­haust und vor Regen und extre­mer Kälte geschützt. Ein Arbeiten, selbst bei win­ter­li­chen Verhältnissen ist möglich.

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Wie kurz­fris­tig kann ein Gerüst gestellt werden?

Das kommt immer auf das Bauvorhaben an. In der Regel haben wir Vorlaufzeiten von 1–3 Wochen. In der Hochsaison auch länger.
Sprechen Sie uns an und wir fin­den eine Lösung.

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