von Kolb-Geruestbau | Mai 30, 2025
Die Bauherrenhaftpflicht gilt in der Regel für die gesamte Bauzeit, meist maximal 12 bis 24 Monate. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich.von Kolb-Geruestbau | Mai 30, 2025
Nicht abgedeckt sind z. B.: Eigenschäden (z. B. Schäden am eigenen Gebäude) Schäden durch Vorsatz Schäden durch nicht genehmigte Bauvorhaben Reine Bauverzögerungskostenvon Kolb-Geruestbau | Mai 30, 2025
Typische versicherte Schäden sind: Verletzungen von Passanten durch herabfallende Gegenstände Schäden an Nachbargebäuden durch Bauarbeiten Schäden durch mangelhafte Absicherung der Baustelle Prüfung unberechtigter Ansprüche (passiver...von Kolb-Geruestbau | Mai 30, 2025
Jede Person oder Firma, die ein Bauvorhaben plant oder durchführt – egal ob Neubau, Umbau, Anbau oder Sanierung. Auch bei kleinen Projekten wie Garagen oder Carports ist der Abschluss sinnvoll.von Kolb-Geruestbau | Mai 30, 2025
Als Bauherr haften Sie privat und unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn durch Ihr Bauprojekt Dritte zu Schaden kommen. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Kosten und schützt Sie vor ruinösen Forderungen.Gerüstbau Meisterbetrieb Kolb
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